OLG Hamm - Beschluss vom 23.02.2022
22 U 206/21
Normen:
BGB § 280; NAV § 3; NAV § 18; BGB § 823 Abs. 1; DIN EN 60664.1:2007;
Vorinstanzen:
LG Bochum, vom 26.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 141/21

Schadensersatzansprüche wegen einer Unterbrechung der StromversorgungRechtzeitige und geeignete Information über die Unterbrechung einer AnschlussnutzungDurch Überspannung verursachter Schaden

OLG Hamm, Beschluss vom 23.02.2022 - Aktenzeichen 22 U 206/21

DRsp Nr. 2022/15357

Schadensersatzansprüche wegen einer Unterbrechung der Stromversorgung Rechtzeitige und geeignete Information über die Unterbrechung einer Anschlussnutzung Durch Überspannung verursachter Schaden

Nicht jeder durch Überspannung verursachte Schaden löst abstrakt Ansprüche nach dem ProdHaftG aus; insbesondere Haushaltsgeräte müssen Schutzvorrichtungen aufweisen, die dafür sorgen, dass Spannungsunterschiede nicht zu Schäden führen.

Tenor

Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin gegen das am 26.10.2021 verkündete Urteil des Landgerichts Bochum gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch einstimmigen Beschluss zurückzuweisen, weil er davon überzeugt ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat, die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts nicht erfordert und eine mündliche Verhandlung nicht geboten ist.

Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung dieses Beschlusses gegeben.

Normenkette:

BGB § 280; NAV § 3; NAV § 18; BGB § 823 Abs. 1; DIN EN 60664.1:2007;

Gründe

I.