Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 17.01.2018 (
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Das erstinstanzliche Urteil ist ohne Sicherheit vollstreckbar.
4.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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