Die Berufungen der Beklagten und der Streithelferin gegen das Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 17. April 2019 (Az.
Die Kosten des Berufungsverfahrens tragen die Beklagte und die Streithelferin.
3.Dieses und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
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