Auf die Berufung des Klägers wird unter teilweiser Abänderung des am 14. September 2016 verkündeten Urteils der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
die Beklagte verurteilt, an den Kläger 118.437,95 € zuzüglich Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22. Januar 2016 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung der Ansprüche aus dem Rentenversicherungsvertrag "H", Versicherungsnummer 6x01xxxI, sowie aus dem Vertrag "G", Versicherungsnummer 6x1xxxG,
2. 3. 4. 5.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|