Die Berufung der Klägerin gegen das am 18.12.2019 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Paderborn wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.
Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert für die Berufungsinstanz wird auf 17.639,13 € festgesetzt.
I.
1.) 2.) a) b) 3.)
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