Der Senat weist darauf hin, dass beabsichtigt.ist, die Berufung nach § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.
Es besteht Gelegenheit, innerhalb von drei Wochen ab Zustellung Stellung zu nehmen.
Die zulässige Berufung hat nach der einstimmigen Überzeugung des Senates offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
I.
Der Kläger nimmt den Beklagten aufgrund einer von ihm behaupteten Baukostenüberschreitung auf Schadensersatz in Anspruch.
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