Auf die Berufung der Klägerin wird das am 29. August 2018 verkündete Urteil der 25. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagten zu 1) und 3) werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein Schmerzensgeld von 15.000 € zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten zu 1) und 3) als Gesamtschuldner verpflichtet sind, der Klägerin sämtliche materiellen und weiteren immateriellen Schäden zu ersetzen, die ihr aufgrund der Körperverletzungshandlungen durch den Beklagten zu 1) an ihren Knien im Jahre 2010 in der Vergangenheit bereits entstanden sind und zukünftig noch entstehen werden, soweit solche Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind oder übergehen werden.
Es wird zur Insolvenztabelle festgestellt, dass der Klägerin in dem Insolvenzverfahren AG Köln
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