Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil der Einzelrichterin der 16. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 22. März 2019 -
Die Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin 7.448,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.1.2017 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte zu 1) verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche künftigen immateriellen sowie materiellen Schäden zu ersetzen, die ihr aus dem Vorfall vom 4.10.2016 in R./Italien entstanden sind, bzw. noch entstehen werden, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergegangen sind bzw. übergehen werden.
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