OLG München - Endurteil vom 27.04.2022
20 U 996/21 Bau
Normen:
BGB § 823 Abs. 2; BaufordSiG § 1;
Vorinstanzen:
LG Landshut, vom 22.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 23 O 2723/15

Schadensersatzanspruch nach dem BaufordSiGZahlungsverpflichtung Zug um Zug gegen Abtretung einer InsolvenzforderungDarlegungslast und Beweislast für die ordnungsgemäße Verwendung vereinnahmten Baugeldes

OLG München, Endurteil vom 27.04.2022 - Aktenzeichen 20 U 996/21 Bau

DRsp Nr. 2022/7444

Schadensersatzanspruch nach dem BaufordSiG Zahlungsverpflichtung Zug um Zug gegen Abtretung einer Insolvenzforderung Darlegungslast und Beweislast für die ordnungsgemäße Verwendung vereinnahmten Baugeldes

Tenor

I.

Auf die Berufung des Beklagten zu 1) wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 22. Januar 2021, Az. 23 O 2723/15, im Kostenausspruch aufgehoben und im Übrigen abgeändert und - teilweise klarstellend - wie folgt neu gefasst:

1.

Der Beklagte zu 1) wird verurteilt, an die Klägerin € 945.229,72 nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus € 10.000,00 seit dem 4. November 2015 und aus € 935.229,72 seit dem 31. Dezember 2016 Zug um Zug gegen Abtretung in gleicher Höhe der aus dem beim Amtsgericht Landshut unter der Geschäftsnummer IN ...73/13 laufenden Insolvenzverfahren resultierenden und festgestellten Insolvenzforderung zu bezahlen.

2.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.

Im Übrigen wird die Berufung des Beklagten zu 1) zurückgewiesen.

III. IV. V. VI.