Die Klägerin, Nachfolgerin der Treuhandanstalt, macht gegenüber der Beklagten, der ehemaligen Geschäftsführerin des "A.-Repräsentationsbüros" Schadensersatzansprüche geltend.
Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 13. Dezember 2002 der Klage in Höhe von 521.006,43 EUR nebst Zinsen stattgegeben und zur Begründung im Wesentlichen ausgeführt:
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