Das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 15.08.2007 -
Es wird festgestellt, dass die Beklagte dem Kläger sämtliche zukünftigen materiellen und immateriellen Schäden zu ersetzen hat, die darauf beruhen, dass die Beklagte ihm im Jahr 2006 die Aufgabe übertragen hat, wiederkehrende Prüfungen im Bereich von Sonderbauten durchzuführen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 3/4 und die Beklagte zu 1/4.
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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