Schadensersatzanspruch eines Bühnenbildners wegen Nichtabnahme von Bühnenbildern
LAG Köln, Urteil vom 11.02.1998 - Aktenzeichen 2 Sa 1319/97
DRsp Nr. 2000/2215
Schadensersatzanspruch eines Bühnenbildners wegen Nichtabnahme von Bühnenbildern
»1. Ein Bühnenbildner, für dessen Arbeitsvertrag der Bühnentechnikertarifvertag gilt, kann keinen pauschalierten Schadensersatz neben der Fortzahlung der Vergütung bis zum Vertragsende dafür fordern, daß er wegen Schließung des Theaters keine Gelegenheit hatte, weitere Bühnenbilder zu entwerfen und herzustellen. 2. Ein Arbeitgeber, der mit der Annahme der Arbeitsleistung in Verzug gerät, verletzt im allgemeinen nur eine Obliegenheit und macht sich dem Arbeitnehmer gegenüber nicht Schadensersatzpflichtig.
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