Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Augsburg vom 02.08.2018, Az.
Die Anschlussberufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III.Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen zu tragen.
IV.Dieses Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
V.Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
I. II. 1. 2.
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