LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 18.08.2010
7 Sa 191/10
Normen:
BGB § 241 Abs. 2; BGB § 280; BGB § 667; BGB § 611 Abs. 1; BGB § 812 Abs. 1 S. 1; BGB § 823 Abs. 1; BGB § 823 Abs. 2; StGB § 246; StGB § 266;
Vorinstanzen:
ArbG Koblenz, vom 03.03.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 9 Ca 1534/09

Schadensersatzanspruch der Arbeitgeberin gegen Gebietsleiter bei Fehlbeständen in Wechselgeldautomaten und Pufferkassen; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zur Zugriffsmgöichkeit Dritter

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 18.08.2010 - Aktenzeichen 7 Sa 191/10

DRsp Nr. 2011/6416

Schadensersatzanspruch der Arbeitgeberin gegen Gebietsleiter bei Fehlbeständen in Wechselgeldautomaten und Pufferkassen; unsubstantiierte Darlegungen des Arbeitnehmers zur Zugriffsmgöichkeit Dritter

Wendet der Arbeitnehmer gegenüber der Schadensersatzklage der Arbeitgeberin wegen unberechtigten Zugriffs auf Wechselgeldautomaten und Pufferkassen ein, dass in der Hauptverwaltung der Arbeitgeberin ein zweiter Schlüsselsatz für die dem Arbeitnehmer anvertrauten Wechselgeldautomaten und Pufferkassen vorhanden ist, hat er hinreichend substantiiert und bezogen auf den maßgeblichen Zeitraum zwischen der Übernahme der für die Wechselgeldautomaten und Pufferkassen der drei Filialen bestimmten Geldbeträge und der Durchführung der Revision darzulegen, welche Techniker während dieses Zeitraumes im Besitz der Zweitschlüssel gewesen sind; hat der Arbeitnehmer die Geldbeträge für die Wechselgeldautomaten und Pufferkassen von der Arbeitgeberin ausgehändigt erhalten und war er als Gebietsleiter mit jederzeitigem Zugriffsrecht alleinverantwortlich für diese Geldbestände, reicht es nicht aus, sich lediglich auf vage theoretische Zugriffsmöglichkeiten Dritter zu berufen.

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz - Auswärtige Kammern Neuwied - vom 03.03.2010, Az.: 9 Ca 1534/09, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.