LAG Schleswig-Holstein - Urteil vom 13.07.2011
6 Sa 108/11
Normen:
BGB § 280 Abs. 1; ZPO § 823 Abs. 2; BGB § 826; StGB § 246; ZPO § 286 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Elmshorn, vom 20.12.2010 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 677 d/10

Schadensersatzanspruch der Arbeitgeberin bei Unterschlagung von Pfanderstattungsbeträgen durch Tankstellenkassiererin

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.07.2011 - Aktenzeichen 6 Sa 108/11

DRsp Nr. 2012/91

Schadensersatzanspruch der Arbeitgeberin bei Unterschlagung von Pfanderstattungsbeträgen durch Tankstellenkassiererin

1. Für die nach § 286 Abs. 1 ZPO erforderliche Gewissheit des Gerichts, dass die Arbeitnehmerin in einer Vielzahl von Fällen während ihrer Arbeitszeit über das Kassensystem angebliche Auszahlungen von Pfanderstattungsbeträgen gebucht und die Erstattungsbeträge nicht an (tatsächlich nicht vorhandene) Kunden ausgezahlt sondern für sich selbst vereinnahmt hat, genügt ein für das praktische Leben brauchbarer Grad von Gewissheit, der für einen vernünftigen, die Lebensverhältnisse klar überschauenden Menschen den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen; eine absolute Gewissheit ist nicht zu erreichen und jede Möglichkeit des Gegenteils nicht auszuschließen. 2. Allein aus der Tatsache, dass zahlreiche Unterschlagungen nachgewiesen sind, kann nicht geschlossen werden, dass auch für weitere Unterschlagungen Belege existieren; soweit die Arbeitgeberin weitere Unterschlagungen der Arbeitnehmerin behauptet, hat sie auch für diese Vorgänge Kassenrollen vorzulegen.

Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Elmshorn vom 20.12.2010 - 2 Ca 677 d/10 - teilweise abgeändert und Ziffer 1 des Tenors wie folgt gefasst: