Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 06.08.2013 -
Der Kläger wird verurteilt, weitere 31.024,17 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 31.10.2013 zu zahlen.
Der Kläger hat die Kosten beider Rechtszüge zu tragen.
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