Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts in Frankfurt am Main vom 09. Juli 2008 - 6 Ca 9871/07 - abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger den Schaden zu ersetzen, der ihm dadurch entstanden ist und ihm zukünftig entsteht, dass die Beklagte die betriebliche Altersversorgung des Klägers seit 01. Juli 2006 in Höhe von 1.276,52 EUR (in Worten: Eintausendzweihundertsechsundsiebzig und 52/100 Euro) selbst und nicht über eine Direktversicherung leistet.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|