Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts Regensburg vom 09.10.2008 - 8 Ca 111/08 - abgeändert.
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.553,85 € (i. W.: dreitausendfünfhundertdreiundfünfzig 85/100 Euro) brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 19.01.2008 zu zahlen.
2. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten über einen Anspruch der Klägerin auf Urlaubsabgeltung.
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