Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 27.06.2019 -
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten darüber, ob dem Kläger gegenüber der Beklagten ein Schadenersatzanspruch zusteht.
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