Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Landau in der Pfalz teilweise geändert und insgesamt neugefasst:
1.Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger und dessen Ehefrau E... S...-L... als Mitgläubiger 73.099,91 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 26. August 2017 zu zahlen.
2. II. III. IV. V.
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