Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung ihres weitergehenden Rechtsmittels das Urteil des Landgerichts Wuppertal vom 31.07.2015 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Klage gegen den Beklagten zu 1) ist dem Grunde nach gerechtfertigt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) und 3) werden der Klägerin auferlegt.
Zur Entscheidung über die Höhe des Anspruchs und über die Kosten der Berufung sowie der übrigen Kosten - mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2 ) und 3) - wird die Sache an das Landgericht Wuppertal zurückverwiesen.
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