I. Die Berufung der Klägerin gegen das am 13.12.2018 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken, Az.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin.
III. Dieses Urteil sowie das mit der Berufung angefochtene Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
V. Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 13.659,59 € festgesetzt.
Die Klägerin verlangt von der beklagten Krankenhausträgerin den Ersatz materiellen und immateriellen Schadens wegen eines Sturzes auf dem Gelände der ... pp.Klinik am 31.08.2016, durch den die Klägerin unter anderem eine Sprunggelenksdistorsion erlitt.
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