Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 26.4.2019, Az. 2-
Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
Das Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
Der Berufungskläger kann die Vollstreckung durch die Beklagte durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Berufungsbeklagte zuvor jeweils Sicherheit in Höhe von 110% des vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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