Die Berufungen der Beklagten gegen das am 16.03.2006 verkündete Grund- und Teilurteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen -
Die Kosten des Berufungsrechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch die Klägerin durch Sicherheitsleistung in der Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in der Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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