Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 06.04.2011 –
Die Revision wird nicht zugelassen
Die Parteien streiten im Wesentlichen um Ansprüche des Klägers auf Entschädigung, Schadensersatz und Erstattung außergerichtlicher Rechtsverfolgungskosten wegen angeblicher Diskriminierungs- und Mobbinghandlungen sowie angeblicher Eingriffe in die Gesundheit und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Klägers durch die Beklagte.
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