Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 17. Juli 2018 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte trägt die Kosten seines Rechtsmittels.
Dieses Urteil und das Urteil des Landgerichts Potsdam vom 17. Juli 2018 sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 Prozent des auf Grund der Urteile vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die jeweils vollstreckende Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 Prozent des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
I.
Die Klägerinnen sind Trägerinnen der gesetzlichen Kranken- und der gesetzlichen Pflegeversicherung und verlangen von dem Beklagten, einem Bauunternehmer, Schadensersatz aus übergegangenem Recht nach dem Unfall einer bei ihnen Versicherten.
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