Die Parteien streiten über die Erstattung eines Betrages, den die klagende Arbeitgeberin als Lohnsteuer an das Finanzamt abführte, weil sie im Rahmen einer angedrohten Zwangsvollstreckung aus einem vorläufig vollstreckbaren Ersturteil dem beklagten Arbeitnehmer Entgeltzahlungen leistete.
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