1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Görlitz vom 20.03.2020 -
2. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
3. Das angefochtene Urteil und das Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
3. Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss:
Der Gegenstandswert des Berufungsverfahrens wird auf 26.187,44 € festgesetzt.
I.
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