LAG Köln - Urteil vom 21.02.1995
9 Sa 1223/94
Normen:
BMT-G II § 63; TVG § 4 ;
Fundstellen:
EzBAT § 70 BAT Nr. 42

Schadensersatz: tarifliche Ausschlussfrist

LAG Köln, Urteil vom 21.02.1995 - Aktenzeichen 9 Sa 1223/94

DRsp Nr. 2001/4168

Schadensersatz: tarifliche Ausschlussfrist

1. Ist die rechtzeitige Geltendmachung des Schadens unterblieben, weil der Schaden selbst erst nach Ablauf der Ausschlussfrist bekannt wurde, ist der Anspruch auf Ersatz der Wertminderung für einen Pkw gemäß § 63 BMT-G II verfallen. 2. Dies gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer die Wertminderung innerhalb der Ausschlussfrist bei einem Versicherungsverband geltend macht, an den er von seinem Arbeitgeber verwiesen worden ist, der Versicherungsschutz jedoch die Wertminderung nicht abdeckt.

Normenkette:

BMT-G II § 63; TVG § 4 ;

Tatbestand:

Die Parteien streiten um Ersatzansprüche des Klägers aus einem Unfall, den der Kläger mit seinem Privat-Pkw auf einer Dienstfahrt erlitten hat. Vorliegend geht es noch um Ansprüche wegen Wertminderung des Fahrzeuges, anderweitige Ansprüche sind inzwischen erledigt.