ArbG Siegburg, vom 14.02.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ga 1/01
Schadensersatz nach gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
LAG Köln, Urteil vom 27.04.2001 - Aktenzeichen 4 Sa 298/01
DRsp Nr. 2002/15321
Schadensersatz nach gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses.
»Kein Schadensersatz wegen unberechtigter fristloser Kündigung bei Verlusten hinsichtlich der Altersversorgung, wenn das Arbeitsverhältnis aufgrund eines Arbeitnehmerantrages gerichtlich gemäß §§ 9, 13KSchG aufgelöst wurde.«