OLG Brandenburg - Beschluss vom 19.06.2019
11 U 157/18
Normen:
BGB § 823 Abs. 1;
Vorinstanzen:
LG Frankfurt/Oder, vom 17.09.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 47/17
LG Frankfurt/Oder, vom 17.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 11 O 47/17

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall mit einem MietwagenReichweite einer vertraglichen HaftungsbefreiungKeine unbegrenzte Geltung eines Vollkaskoversicherungsschutzes

OLG Brandenburg, Beschluss vom 19.06.2019 - Aktenzeichen 11 U 157/18

DRsp Nr. 2019/9381

Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall mit einem Mietwagen Reichweite einer vertraglichen Haftungsbefreiung Keine unbegrenzte Geltung eines Vollkaskoversicherungsschutzes

I. Die Berufung der beiden Beklagten gegen das am 17.08.2018 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt (Oder) - 11 O 47/17 - i.d.F. des Berichtigungsbeschlusses vom 17.09.2018 wird gemäß § 522 Abs. 2 Satz 1 ZPO durch einstimmig gefassten Beschluss als unbegründet zurückgewiesen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens fallen den Beklagten als Gesamtschuldnern zur Last.

III. Das angefochtene Urteil ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

IV. Die Revision wird nicht zugelassen.

V. Der Gebührenstreitwert für die zweite Instanz wird auf € 5.396,09 festgesetzt.

Normenkette:

BGB § 823 Abs. 1;

Gründe:

I.