LAG Köln, vom 20.02.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Sa 954/01
ArbG Siegburg, vom 13.06.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 236/01
Schadensersatz; Kündigungsrecht - Schadensersatz wegen Verlustes einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung nach gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag der Arbeitnehmerin
BAG, Urteil vom 12.06.2003 - Aktenzeichen 8 AZR 341/02
DRsp Nr. 2003/14626
Schadensersatz; Kündigungsrecht - Schadensersatz wegen Verlustes einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung nach gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag der Arbeitnehmerin
»Wurde im Rahmen der gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung nach §§ 9, 10KSchG zuerkannt, kann der durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetretene Verlust einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung daneben nicht als Schadensersatz nach § 628 Abs. 2BGB oder aus dem Gesichtspunkt einer positiven Vertragsverletzung nach §§ 280, 286 analog BGB verlangt werden.«
Orientierungssätze:1. Auch im Falle einer gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses auf Antrag einer der Arbeitsvertragsparteien gem. § 9KSchG iVm. § 13 Abs. 1 Satz 3 KSchG kommt ein Schadensersatzanspruch nach § 628 Abs. 2BGB wegen Auflösungsverschulden der anderen Vertragspartei in Betracht.2. Der Verlust der Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung ist bei der Abfindung im Rahmen der Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach §§ 9, 10KSchG als Schadensposition zu berücksichtigen.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.