(Der Kläger wurde ordentlich gekündigt und wurde von der Arbeitsleistung freigestellt. Laut Dienstvertrag stellte der Arbeitgeber dem Kläger einen Dienst-PKW zur Verfügung, der auch privat genutzt werden konnte. Im Dienstvertrag war weiter vereinbart, dass im Falle einer Kündigung bzw. Freistellung der Betriebs-PKW sofort zurückzugeben war. Im Kündigungsschutzrechtsstreit einigten sich die Parteien per Vergleich darauf, dass das Arbeitsverhältnis gegen eine Abfindung mit Ablauf der Kündigungsfrist enden sollte und dass der Kläger sich verpflichtete, den Betriebs-PKW herauszugeben. Nunmehr begehrt der Kläger Schadensersatz für den Entzug des Fahrzeugs wegen der entgangenen privaten Nutzungsmöglichkeit.)
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