I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
III. Der Wert der Beschwer der Klägerin wird auf 36.923,15 EUR festgesetzt.
Die Parteien streiten aus dem Gesichtspunkt der Diskriminierung über Schadensersatz und Auskunftspflichten.
Die 1964 geborene, geschiedene und ein Kind erziehende Klägerin steht seit 1985 zur Beklagten in einem Vollzeit-Arbeitsverhältnis als Bankangestellte. Ihr Entgelt beläuft sich derzeit auf 4.092,00 EUR brutto im Monat.
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