LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 31.03.2009
13 Sa 1267/08
Normen:
BGB § 280; BGB § 286; GewO § 109; ZPO § 287;
Vorinstanzen:
ArbG Frankfurt am Main, vom 10.06.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 8 Ca 1588/08

Schadensersatz bei unzureichender Zeugniserteilung; Darlegungslast der Arbeitnehmerin; Beweiserleichterungen zum Nachweis der Schadensverursachung

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 31.03.2009 - Aktenzeichen 13 Sa 1267/08

DRsp Nr. 2009/16820

Schadensersatz bei unzureichender Zeugniserteilung; Darlegungslast der Arbeitnehmerin; Beweiserleichterungen zum Nachweis der Schadensverursachung

Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Nichterteilung, die verspätete Erteilung oder die unrichtige Erteilung eines Zeugnisses für einen Schaden des Arbeitnehmers ursächlich ist, liegt beim Arbeitnehmer. Dafür gibt es keinen Beweis des ersten Anscheins, aber Beweiserleichterungen dahin, dass der Arbeitnehmer zunächst nur Anhaltspunkte darlegen und beweisen muss, dass es gerade wegen der Nichterteilung oder der Erteilung eines mangelhaften Zeugnisses nicht zu einer Einstellung gekommen ist. Ausreichend ist eine gewisse Wahrscheinlichkeit des Ursachenzusammenhangs. Diese ist gegeben, wenn die schriftliche Absage u. a. mit Hinweis auf das Zeugnis begründet wird und erst recht, wenn der ehemalige Arbeitgeber sein mangelhaftes Zeugnis auf Nachfrage des Arbeitgebers, bei dem sich der Arbeitnehmer beworben hat, bekräftigt.

Tenor:

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 10. Juni 2008 - 8 Ca 1588/08 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin 6.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 13. März 2008 zu zahlen.

Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Die Revision wird nicht zugelassen.