LAG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 30.08.2007
4 Sa 522/05
Normen:
GG Art. 1, 2 ; BGB § 823 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
ArbG Ludwigshafen, vom 01.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 7 Ca 3516/04

Schadensersatz bei Anfeindung durch tägliches Anschreien - kein Mobbing durch wiederholte Gespräche über betriebsinternen Arbeitsplatzwechsel

LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 30.08.2007 - Aktenzeichen 4 Sa 522/05

DRsp Nr. 2008/9764

Schadensersatz bei Anfeindung durch tägliches Anschreien - kein Mobbing durch wiederholte Gespräche über betriebsinternen Arbeitsplatzwechsel

1. Wiederholte Versuche des Geschäftsführers, in Gesprächen ein Einverständnis der Arbeitnehmerin zu einem betriebsinternen Arbeitsplatzwechsel zu erzielen, mögen unschön sein, stellen aber noch keine Mobbinghandlung dar, wenn keine verwerfliche Einstellung erkennbar ist, die darauf abzielt, die Arbeitnehmerin in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht oder der Ehre oder der Gesundheit zu verletzen.2. Die Voraussetzungen eines Geldentschädigungsanspruches sind gegeben, wenn der Abteilungsleiter vorsätzlich die Ehre und das Persönlichkeitsrecht der Arbeitnehmerin dadurch verletzt, dass er sie über Jahre hinweg fast täglich anschreit; auch in einer gewissen betrieblichen Hektik geht es nicht an, eine bestimmten Mitarbeiterin permanent systematisch und dauerhaft anzuschreien.