LAG München, vom 20.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Sa 1050/04
ArbG München, vom 26.05.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 31 Ca 7507/02
Schadensersatz - Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen Nichtbeachtung einer Stop-Loss-Order eines Kunden
BAG, Urteil vom 18.01.2007 - Aktenzeichen 8 AZR 250/06
DRsp Nr. 2007/6563
Schadensersatz - Schadensersatzanspruch einer Bank gegen einen Wertpapierhändler wegen Nichtbeachtung einer "Stop-Loss-Order" eines Kunden
Orientierungssätze:1. Die Verteilung der Verantwortlichkeit für einen entstandenen Schaden im Rahmen des § 254BGB ist in erster Linie Sache tatrichterlicher Würdigung. Das Revisionsgericht kann nur prüfen, ob die Tatsachengerichte alle Tatsachen ordnungsgemäß festgestellt, bei der Abwägung verwertet und nicht gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen haben.2. Ein Mitverschulden des Arbeitgebers iSd. § 254 Abs. 1BGB kann nach der Rechtsprechung des Senats auch in einem sog. Organisationsverschulden bestehen.3. Auch ein Mitverschulden iSd. § 254 Abs. 1BGB muss für die Entstehung eines Schadens mitursächlich sein.4. In Fällen der Arbeitnehmerhaftung muss sich das Verschulden nicht nur auf die Pflichtverletzung, sondern auch auf den Eintritt eines Schadens beziehen.
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