Die Parteien streiten noch darüber, ob der Kläger von der Beklagten Schadensersatz verlangen kann, weil diese das Vertragsverhältnis der Parteien rechtswidrig gekündigt habe.
Der Kläger war bei der Beklagten, einer bundesweit tätigen Lebensversicherung, seit 1. Oktober 1996 in deren Geschäftsstelle U zur Ausbildung für eine Tätigkeit im Versicherungsaußendienst gegen eine vereinbarte Bruttovergütung von 2.690,00 DM monatlich beschäftigt.
Der befristete Ausbildungsvertrag vom 1. Oktober 1996 enthält ua. Folgende Regelungen:
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