AG Dresden, vom 11.11.2020 - Vorinstanzaktenzeichen 107 C 125/20
LG Dresden, vom 08.10.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 S 526/20
Schadenersatzbegehren eines Nahverkehrsunternehmens nach Blockade einer Schiene durch ein verunfalltes Kraftfahrzeug; Objektive Behinderung der Nutzung des Gleises; Ersatz entstandener Kosten für Schienenersatzverkehr, für Dispatchereinsätze, für Halterermittlung sowie Kostenpauschalen
BGH, Urteil vom 27.09.2022 - Aktenzeichen VI ZR 336/21
DRsp Nr. 2022/15709
Schadenersatzbegehren eines Nahverkehrsunternehmens nach Blockade einer Schiene durch ein verunfalltes Kraftfahrzeug; Objektive Behinderung der Nutzung des Gleises; Ersatz entstandener Kosten für Schienenersatzverkehr, für Dispatchereinsätze, für Halterermittlung sowie Kostenpauschalen
a) Der Schadensbegriff des § 7 Abs. 1StVG entspricht dem des § 823 Abs. 1BGB.
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