LAG Frankfurt/Main - Urteil vom 12.09.2007
18 Sa 231/07
Normen:
BGB § 251 Abs. 1 § 252 § 275 Abs. 1, Abs. 4 § 280 Abs. 1 § 283 Satz 1 ; TzBfG § 9 ;
Vorinstanzen:
ArbG Darmstadt, - Vorinstanzaktenzeichen 5 Ca 367/06

Schadenersatz bei Nichterfüllung des Anspruchs auf Verlängerung der Arbeitszeit - schuldhaftes Übergehen der Bewerbung auf entsprechenden Arbeitsplatz bei Kompetenzverlust durch Teilzeitarbeit

LAG Frankfurt/Main, Urteil vom 12.09.2007 - Aktenzeichen 18 Sa 231/07

DRsp Nr. 2007/18082

Schadenersatz bei Nichterfüllung des Anspruchs auf Verlängerung der Arbeitszeit - schuldhaftes Übergehen der Bewerbung auf entsprechenden Arbeitsplatz bei Kompetenzverlust durch Teilzeitarbeit

»1. Von dem Grundsatz, dass nach § 9 TzBfG nur eine Erhöhung der Arbeitszeit in dem vertraglich vereinbarten Arbeitsbereich verlangt werden kann, ist zumindest abzuweichen, wenn der Verlängerungswunsch einer Arbeitskraft betroffen ist, welche durch die Erhöhung der Arbeitszeit einen nach Qualifikation und Anforderungen generell festlegbaren Arbeitsplatz wieder einnehmen will, den sie vor der Reduzierung der Arbeitszeit bereits ausfüllte.2. War mit einer vor dem Verlängerungswunsch erfolgten Verringerung der Arbeitszeit ein Kompetenzverlust verbunden und ist insbesondere der Arbeitsvertrag anlässlich der Reduzierung der geschuldeten Arbeitszeit auch inhaltlich geändert worden, ist ein Arbeitsplatz im Sinne des § 9 TzBfG auch dann "entsprechend", wenn durch die erstrebte Verlängerung der Arbeitszeit nur die Änderungen wieder rückgängig gemacht werden, die nach dem Willen beider Vertragspartner oder nach Vorgabe des Arbeitgebers zur Realisierung des Teilzeitwunsches erforderlich waren.«

Normenkette:

BGB § 251 Abs. 1 § 252 § 275 Abs. 1, Abs. 4 § 280 Abs. 1 § 283 Satz 1 ; TzBfG § 9 ;

Tatbestand: