Die Berufung des Klägers gegen das am 15.11.2011 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln -
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
3.Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten um die Anmeldung eines Rückzahlungsanspruchs aufgrund vom Arbeitnehmer geleisteter Sanierungsbeiträge zur Insolvenztabelle.
Der Kläger war seit dem 01.12.1996 bei der A GmbH & Co. KG beschäftigt. Beide sind tarifgebunden. Der Beklagte ist Insolvenzverwalter der A GmbH & Co. KG, über deren Vermögen am 01.01.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.
Am 27.07.2007 schlossen die Tarifvertragsparteien (Metall NRW und IG Metall Bezirksleitung NRW) aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der A GmbH & Co. KG einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung als firmenbezogenen Verbandstarifvertrag mit einer Laufzeit vom 01.07.2007 bis zum 31.03.2009. Der Tarifvertrag (Kopie Bl. 8-12 d. A.) enthält unter anderen folgende Regelungen:
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