LAG Köln - Urteil vom 19.07.2012
6 Sa 502/12
Normen:
TVG § 1;
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 15.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 13 Ca 5363/11

Sanierungstarifvertrag; Auslegung; Rückgewähr der Sanierungsbeiträge der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers

LAG Köln, Urteil vom 19.07.2012 - Aktenzeichen 6 Sa 502/12

DRsp Nr. 2012/20975

Sanierungstarifvertrag; Auslegung; Rückgewähr der Sanierungsbeiträge der Arbeitnehmer bei Insolvenz des Arbeitgebers

Zur Auslegung eines sog. Sanierungstarifvertrages im Hinblick auf eine Rückgewähr der Sanierungsbeiträge der Arbeitnehmer bei späterer Insolvenz des Arbeitgebers.

Tenor

1.

Die Berufung des Klägers gegen das am 15.11.2011 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Köln - 13 Ca 5363/11 - wird zurückgewiesen.

2.

Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.

3.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

TVG § 1;

Tatbestand

Die Parteien streiten um die Anmeldung eines Rückzahlungsanspruchs aufgrund vom Arbeitnehmer geleisteter Sanierungsbeiträge zur Insolvenztabelle.

Der Kläger war seit dem 01.12.1996 bei der A GmbH & Co. KG beschäftigt. Beide sind tarifgebunden. Der Beklagte ist Insolvenzverwalter der A GmbH & Co. KG, über deren Vermögen am 01.01.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.

Am 27.07.2007 schlossen die Tarifvertragsparteien (Metall NRW und IG Metall Bezirksleitung NRW) aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten der A GmbH & Co. KG einen Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung als firmenbezogenen Verbandstarifvertrag mit einer Laufzeit vom 01.07.2007 bis zum 31.03.2009. Der Tarifvertrag (Kopie Bl. 8-12 d. A.) enthält unter anderen folgende Regelungen: