Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Landgerichts Neubrandenburg vom 10.07.2018, Az:
Der Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, sich im Zeitraum vom 01. Februar bis zum 20. März eines jeden Jahres in den "Eigenjagdrevieren Mxxxxxxxxxxx" der Kläger (vgl. dem Urteil beigefügte Anlage K 1) außerhalb der Wege aufzuhalten, ohne im Besitz eines gültigen Stangensammlerscheins zu sein.
Dem Beklagten wird für jeden Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld bis 250.000,00 € oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.
Die Kosten der ersten Instanz haben die Kläger zu je 1/6 und der Beklagte zu 1/2 zu tragen. Die Kosten der Berufung hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Beschluss
Der Streitwert der Berufung beträgt 10.000,00 €
I.
Die Kläger nehmen den Beklagten auf Unterlassung in Anspruch.
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