1. Die Beschwerde des Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 5. Oktober 2007 - PL
2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
I.
Zwischen den Beteiligten ist im Streit, ob die Wahl des örtlichen Personalrats der Stadt Leipzig vom 23./24. Mai 2007 gültig ist.
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