LAG Köln - Beschluss vom 13.06.1995
2 Ta 116/95
Normen:
ZSEG § 3;
Fundstellen:
NZA 1996, 560
Vorinstanzen:
ArbG Köln, vom 31.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 9386/92

Sachverständiger: Vergütungsanspruch bei unverwertbarem Gutachten

LAG Köln, Beschluss vom 13.06.1995 - Aktenzeichen 2 Ta 116/95

DRsp Nr. 2001/4239

Sachverständiger: Vergütungsanspruch bei unverwertbarem Gutachten

Ein Sachverständiger hat regelmäßig dann keinen Vergütungsanspruch, wenn sein Gutachten unverwertbar ist und ihn daran ein Verschulden trifft. Ein Vergütungsanspruch besteht danach nicht, wenn der Sachverständige mit Erfolg wegen Befangenheit abgelehnt wurde und wenn er die Ablehnung grob fahrlässig herbeigeführt hat.

Normenkette:

ZSEG § 3;

Gründe:

I.