ArbG Köln, vom 31.03.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Ca 9386/92
Sachverständiger: Vergütungsanspruch bei unverwertbarem Gutachten
LAG Köln, Beschluss vom 13.06.1995 - Aktenzeichen 2 Ta 116/95
DRsp Nr. 2001/4239
Sachverständiger: Vergütungsanspruch bei unverwertbarem Gutachten
Ein Sachverständiger hat regelmäßig dann keinen Vergütungsanspruch, wenn sein Gutachten unverwertbar ist und ihn daran ein Verschulden trifft. Ein Vergütungsanspruch besteht danach nicht, wenn der Sachverständige mit Erfolg wegen Befangenheit abgelehnt wurde und wenn er die Ablehnung grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Normenkette:
ZSEG § 3;
Gründe:
I.
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