Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 07.09.2012 -
Die Revision wird zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger Beiträge zur Urlaubskasse für das Maler- und Lackiererhandwerk zu entrichten.
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