LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 29.01.2016
17 Sa 84/15
Normen:
AGG § 1; AGG § 7 Abs. 1 Hs. 1; AGG § 10 S. 3 Nr. 1; TzBfG § 4 Abs. 1 S. 2;
Vorinstanzen:
ArbG Stuttgart, vom 24.07.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 8186/14

Sachlich gerechtfertigte Arbeitszeitverkürzung für ältere BeschäftigteAnspruch einer teilzeitbeschäftigten Sachbearbeiterin auf Zeitgutschrift auf tarifliches Langzeitkonto

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 29.01.2016 - Aktenzeichen 17 Sa 84/15

DRsp Nr. 2016/6716

Sachlich gerechtfertigte Arbeitszeitverkürzung für ältere Beschäftigte Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Sachbearbeiterin auf Zeitgutschrift auf tarifliches Langzeitkonto

1. Das tarifliche Modell einer Arbeitszeitverkürzung im Alter gemäß § 5.1 des Ergänzungstarifvertrages für Beschäftigte von debis-Unternehmen 1999/2003 Fassung: Nordwürttemberg/Nordbaden vom 9. September 1999 (im Folgenden: ETV), das für Vollzeitbeschäftigte mit einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden eine gestaffelte Verkürzung der Arbeitszeit ab dem 50. Lebensjahr - in Form von Zeitgutschriften auf das tarifliche Langzeitkonto bei Beibehaltung der bisherigen Arbeitszeit, auf Wunsch des Arbeitnehmers in Form einer tatsächlichen Reduzierung der Arbeitszeit - vorsieht, hält einer rechtlichen Überprüfung stand.2. Die damit verbundene Ungleichbehandlung jüngerer Vollzeitbeschäftigter wegen des Alters ist gemäß § 10 Satz 3 Nr. 1 AGG gerechtfertigt. Es ist nicht zu beanstanden, wenn die Tarifvertragsparteien ab dem 50. Lebensjahr eine altersbedingt nachlassende Leistungsfähigkeit und ein damit einhergehendes gesteigertes Erholungsbedürfnis der Vollzeitbeschäftigten angenommen haben.