1. Die Berufung des Klägers gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 10.02.2010 - Az.
2. Die Revision wird für den Kläger zugelassen.
Die Parteien streiten darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, mit dem Kläger nach Ablauf eines befristeten Arbeitsvertrages das Arbeitsverhältnis fortzusetzen. Zweitinstanzlich macht der Kläger nunmehr hilfsweise auch Schadensersatz geltend.
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