LAG Niedersachsen, vom 08.08.2012 - Vorinstanzaktenzeichen 2 Sa 1733/11
ArbG Braunschweig, vom 02.11.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 366/11
Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mit Betriebsratsmitglied - Anspruch auf Abschluss eines FolgevertragsUmfang des Schadensersatzanspruchs eines befristet beschäftigten Betriebsratsmitglieds wegen Benachteiligung durch Verweigerung des Abschlusses eines Folgevertrages
BAG, Urteil vom 25.06.2014 - Aktenzeichen 7 AZR 847/12
DRsp Nr. 2014/10267
Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mit Betriebsratsmitglied - Anspruch auf Abschluss eines FolgevertragsUmfang des Schadensersatzanspruchs eines befristet beschäftigten Betriebsratsmitglieds wegen Benachteiligung durch Verweigerung des Abschlusses eines Folgevertrages
Benachteiligt ein Arbeitgeber ein befristet beschäftigtes Betriebsratsmitglied, indem er wegen dessen Betriebsratstätigkeit den Abschluss eines Folgevertrags ablehnt, hat das Betriebsratsmitglied gemäß § 78 Satz 2 BetrVG iVm. § 280 Abs. 1, § 823 Abs. 2, § 249 Abs. 1BGB Anspruch auf Schadensersatz. Dieser ist im Wege der Naturalrestitution auf den Abschluss des verweigerten Folgevertrags gerichtet.Orientierungssätze:1. Die nach § 14 Abs. 2TzBfG sachgrundlos befristeten Arbeitsverhältnisse von Betriebsratsmitgliedern enden ebenso wie diejenigen anderer Arbeitnehmer grundsätzlich mit Ablauf der vereinbarten Befristung.2. Wird mit einem Betriebsratsmitglied während dessen Amtszeit eine - weitere - Befristungsabrede getroffen, kann diese unwirksam sein, wenn dem Betriebsratsmitglied nur wegen seiner Betriebsratstätigkeit lediglich ein befristetes statt eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses angeboten wird.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Praxishandbuch Arbeitsrecht" abrufen.
Testen Sie "Praxishandbuch Arbeitsrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.