Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis auf Grund einer Befristung im Oktober 2003 enden wird.
Die am 11.12.13xx geborene Klägerin ist im Rahmen mehrerer befristeter Arbeitsverträge (Bl. 5 ff. d. A.) seit dem 20.02.1996 bei der Bezirksregierung M4xxxxx tätig; sie bezieht derzeit ein Entgelt in Höhe von ca. 2.800,00 EUR brutto nach Vergütungsgruppe VI b des Teils I der Anlage 1 a zum
Nach dem letzten Arbeitsvertrag vom 15.06.2001 ist die Klägerin "ab 01.08.2001 befristet ... eingestellt als vollbeschäftigte Angestellte auf bestimmte Zeit nach SR 2 y
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