Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Limburg vom 5.9.2011 - 1 BVGa 16/11 - wird zurückgewiesen.
I. Die Beteiligten streiten darüber, ob die Arbeitgeberin verpflichtet ist, den Betriebsrat von den Kosten eines Rechtsanwalts zu einem Stundensatz in Höhe von 250,00 € netto pro Arbeitsstunde zuzüglich Mehrwertsteuer freizustellen.
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